Das Persönliche Budget im Bereich Autismus | Ellas Blog - Leben mit Autismus (2024)

veröffentlicht im Februar 2019

Das Persönliche Budget im Bereich Autismus | Ellas Blog - Leben mit Autismus (1)

Freiheit und Selbstbestimmung sind Menschenrechte und dürfen niemandem verwehrt werden. Allzu oft sind Menschen mit Behinderungen jedoch abhängig vom Wohlwollen und den Entscheidungen anderer, die ihnen assistieren, sie betreuen und pflegen, manchmal ein Leben lang.
Das Persönliche Budget ist ein Instrument, das diese Abhängigkeit in größtmögliche Selbstbestimmung umwandeln kann. Es birgt gute Möglichkeiten, aber auch einige Hürden. Darüber unterhielt ich mich mit Frau Vogel, Sozialpädagogin im Netzwerk Autismus Oberpfalz.

Worum geht es?

Wenn jemand Anspruch auf Eingliederungshilfe oder Teilhabeleistungen hat, erhält sie oder er meist eine Sach- oder Dienstleistung, die zum Beispiel an bestimmte Träger oder Sozialdienste gekoppelt ist.
Bei Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets erhält man stattdessen eine Geldleistung und entscheidet dann selbst, wer die Sach- oder Dienstleistung erbringen soll.
Der Leistungsempfänger wird damit zum Arbeitgeber, der in Eigenregie organisiert, wann, wo und von wem er eine Unterstützungsleistung erhält. Damit wird das Wunsch- und Wahlrecht des behinderten Menschen gestärkt.

Dieser Anspruch auf das Persönliche Budget besteht seit 2008.
Mögliche Leistungsinhalte und die Regelungen über das Verwaltungsverfahren sind im § 29 SGB IX festgelegt.

Welche Leistungen sind im Einzelnen gemeint?

Beim Empfang von Unterstützungsleistungen hat man es in der Regel mit mehreren Leistungsträgern zu tun. Das Persönliche Budget kann für Teilbereiche des Lebens beantragt werden. Das bedeutet, dass man selbst entscheiden kann, welche Dienst- und Sachleistungen man als solche bestehen lassen möchte und für welche Teilbereiche des Lebens man lieber selbst entscheiden und entsprechende Geldleistungen dafür beantragen möchte.
Mit folgenden Trägern hat man dabei möglicherweise zu tun:

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Alterssicherung der Landwirte
  • Kriegsopferversorgung
  • Kriegsopferfürsorge
  • Öffentliche Jugendhilfe
  • Sozialhilfe (auch für Hilfen zur Pflege)
  • Soziale Pflegeversicherung
  • Integrationsämter

Wenn mehrere Träger in die Beantragung des Persönlichen Budgets eingebunden sind, spricht man vom „trägerübergreifenden Persönlichen Budget“ oder einer „trägerübergreifenden Komplexleistung“.

Wie und in welcher Höhe wird das Persönliche Budget gewährt?

„Die Höhe der Geldleistung, die im Rahmen des Persönlichen Budgets genehmigt wird, hängt immer vom individuellen Unterstützungsbedarf ab„, erklärt mir Frau Vogel. Allerdings sollte die Geldleistung in der Regel die bisherigen Sachleistungen nicht überschreiten.
Um die Höhe des Persönlichen Budgets festzulegen, werden Zielvereinbarungen zwischen dem Budgetnehmer und dem entsprechenden Leistungsträger getroffen. Dafür setzen sich alle Beteiligten in einer sogenannten Personen- oder Budgetkonferenz zusammen.

„Diese wird meistens einberufen, wenn der Budgetnehmer einen formlosen Antrag bei einem der Leistungserbringer gestellt hat. Manchmal wird auch ohne Konferenz nach Aktenlage entschieden.
Der Antrag kann also bei jedem Rehabilitationsträger abgegeben werden. Wenn dieser Träger nicht zuständig sein sollte, ist er verpflichtet, den Antrag innerhalb von 14 Tagen weiterzuleiten“
, erläutert Frau Vogel weiter.

Den Antrag stellen entweder Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen, gesetzliche Betreuer von Menschen mit Behinderungen oder Eltern für ihre Kinder mit Behinderungen.

Im Antrag wird formlos beschrieben, was in welchem Umfang gebraucht wird. Manchmal wird man dann dazu aufgefordert, den Bedarf noch einmal in vorgefertigte Antragsbögen einzutragen.
„Man kann sich auch bereits vorab einen Bogen für den Unterstützungsbedarf ausdrucken, um eine Art Leitfaden für die Beantragung zu bekommen. Auch erhält man dadurch noch einmal einen guten Überblick über die Möglichkeiten der zu beantragenden Leistungen.“

HIER (Link) findest Du den „Handlungsleitfaden: Das Persönliche Budget für Menschen mit Autismus“.
Ab Seite 21 steht das Muster für einen Antrag zur Verfügung.

Grundlage für die Genehmigung des Persönlichen Budgets ist eine Zielvereinbarung. In dieser werden die Höhe der Leistungen, die Ausrichtung der Förder- und Leistungsziele und die Regelungen für die Nachweiserbringung (Belege für beanspruchte Leistungen und deren Ausgaben) festgelegt.
Schließlich wird ein Bescheid erlassen, gegen den ggf. auch Widerspruch eingelegt werden kann.

Welche Leistungen sind im Bereich Autismus möglich?

Konkret bedeutet dies, dass Leistungen der Eingliederungshilfe oder andere Teilhabeleistungen zum Beispiel im Bereich Kindergarten, Schule, Beruf, Förderstätte, Ausbildung, Werkstatt, Freizeit, Kommunikation und Wohnen losgelöst von vorgegebenen Sach- und Dienstleistungen individuell organisiert und finanziert werden können.
So kann man sich zum Beispiel Unterstützung für den Freizeitbereich organisieren, um mit Begleitung an der Gesellschaft teilhaben zu können.
Auch ist selbst bei hohen Pflegegraden die erforderliche Begleitung und Pflege über selbst organisierte ambulante Maßnahmen möglich.
Für notwendige Arztbesuche oder Behördengänge können auch Budgets zur Unterstützung und Begleitung beantragt werden.
Der Ausgestaltung sind hier eigentlich keine Grenzen gesetzt, wenn es um Selbstbestimmung und Freiheit geht.

Was ist zu beachten? Woran scheitert es häufig?

„Es gibt ein paar Fallstricke bei der Beantragung zu beachten, wenn es darum geht, qualifiziertes Personal zu begründen und zu finanzieren. Dafür gibt es aber Beratungsstellen“, erklärt Frau Vogel.
„Auch geht mit Genehmigung des Budgets die Suche nach Personal los. Dieses muss dann selbst gefunden und eingestellt werden. Arbeitsverträge müssen abgeschlossen, Lohnabrechnungen abgewickelt und Kosten belegt werden. Auch hierfür gibt es Unterstützungsdienste.“

Frau Vogel erklärt, dass die Ausgestaltung der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets so individuell ist, wie es Antragsteller gibt.
Ebenso verschieden ist allerdings auch der Umgang mit Anträgen bei den Trägern, deren Genehmigung und der Frequenz von Budgetkonferenzen, um die Höhe der Leistungen regelmäßig belegen zu lassen, zu hinterfragen und anzupassen.

So liegen hier viele Möglichkeiten, weil vieles nicht festgeschrieben ist, aber eben auch Unsicherheiten. Gerade Autisten und Familien, die sowieso schon am Rande ihrer Belastbarkeit agieren, finden häufig zu wenige verbindliche Vorgaben, an denen sie sich orientieren können.

Wann und warum man es dennoch wagen sollte…

Das Persönliche Budget birgt große Möglichkeiten, das eigene Leben so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten. Auch ermöglicht es Eltern, für ihr behindertes Kind individuelle Lösungen zu organisieren und dabei vor allem den Wunsch und die Freiheit ihres Kindes jenseit von externen Zwängen zu berücksichtigen.
„Viele scheuen den bürokratischen und organisatorischen Aufwand“, erzählt Frau Vogel, „aber die, die es machen, und von denen ich weiß, sind zufrieden, sobald sie sich orientiert und die ersten Hürden genommen haben.“

Es ist wichtig, sich in der eigenen Region gut zu informieren und sich Hilfe zu holen. Dafür hier noch einige Adressen:

Informationen über das Persönliche Budget vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Kostenlose Beratung zur Beantragung und Verwaltung des Persönlichen Budgets

Vermittlung persönlicher Assistenz im Arbeitgebermodell

Informationen über die unabhängige Teilhabeberatung

Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema Behinderung: 030 – 235 935 190, Mo-Do, 8-20 Uhr. (ohne Gewähr)

Bundesweites Beratungstelefon zum Persönlichen Budget der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e. V. (ISL): 01805 – 474712 oder per E-Mail: persoenliches.budget(at)isl-ev.de

Und nicht zuletzt ein herzliches Danke an Frau Heike Vogel, die mir zu meinen Fragen zum Thema gerne Auskunft gab. Ihre Kontaktdaten, die ich weitergeben darf:
Heike Vogel, Netzwerk Autismus, Tel.: 0941 595 799 82
oder per Email: heike.vogel(at)netzwerk-autismus.eu

Erfahrungsberichte zum Persönlichen Budget:
Sehr gerne möchte ich hier in Zukunft Erfahrungsberichte veröffentlichen. Wenn Du für Dich oder Deinen Angehörigen das Persönliche Budget beantragt hast und nutzt, würde ich mich sehr über Deine Rückmeldung freuen. Was läuft gut, was nicht so gut? Die Informationen und Erfahrungen würden anderen sicher weiterhelfen.
Schreib mich gerne an – vielen Dank!

Erfahrungsbericht: Schulbegleitung über das Persönliche Budget beantragen

Weiterer Erfahrungsbericht über die Beantragung einer Schulbegleitung über das Persönliche Budget

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KOMMENTARE

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  1. Liebe Silke,

    vielen Dank für diesen ausführlichen und sehr informativen Beitrag. Er ist momentan für mich sehr hilfreich, da ich gerade dabei bin für meinen Sohn einen Antrag zum persönlichen Budget für eine Schulbegleitung zu stellen. Es ist der erste Antrag, da wir in früherer Zeit die Begleitung immer als Leistung über einen Träger bezogen haben und nicht so gute Erfahrungen damit gemacht haben. Nun möchte ich einen anderen Weg gehen, da er mehr Selbst- und Mitbestimmung bietet und für meinen fast erwachsenen Sohn auch mehr Entscheidungsspielräume bietet.
    Leider wurden wir oft vor der vielen zusätzlichen Arbeit gewarnt, aber wir werden ihn trotzdem gehen und versuchen uns nicht entmutigen zu lassen.
    Ich werde dann später mal von unseren Erfahrungen berichten.
    Liebe Grüße
    Julia

    Reply

    1. Liebe Julia, das klingt spannend und es wäre toll, wenn Du dann berichtest. In Kürze erscheint hier auch ein Gastbeitrag einer anderen Familie, die die Schulbegleitung ebenfalls über das PB finanziert. LG Silke

    2. Liebe Julia,
      ich kann Sie nur bestärken diesen Weg zu gehen. Es ist heute schon eine wirkliche Glanzleistung, wenn jemand sich durch das Gestrüpp der SGB wagt. Sie werden feststellen, dass sie ständig zwischen den Gesetzen hin und her springen, momentan im SGB XI waren, jetzt im SGB IX sind, um dann wieder im SGB XII nachzulesen. Es wird für meiner Meinung nach davon abhängen, inwieweit Ihr Sohn auch zukünftig Hilfe bedarf. Davon gehe ich aus. Insofern können Sie weiterdenken, sich einlesen und vorbereiten. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie alles gut vorbereitet haben.
      Also Mut und Kraft für die vielen Stunden des „Studiums“ der Informationen. Vielleicht können Sie uns dann berichten, damit andere Eltern , Mütter oder Väter ermutigt werden, auch diesen Weg zu gehen.
      Grüsse Thomas

  2. Ich habe das persönliche Budget, nicht wegen des Autismus sondern wegen meiner anderen Behinderungen. Als die Diagnose Autismus bekannt wurde, bin ich dann beim Bezirk in die Kategorie Körperbehinderung gewechselt , was aber auf die Bewilligung des persönlichen Budgets keine Auswirkungen hat. Ich hatte damals darauf gedrungen, dass ich die Sozialpädagogin in der Budgetkonferenz haben sollte, die sich speziell mit Autismus auskennt, was aber nicht geklappt hat. Dann muss man schon Glück haben, wenn man zur Begutachtung eines Sozialpädagogin bekommt, die zumindest etwas Ahnung von Autismus hat und verstehen kann, warum man zum Beispiel bestimmte Stunden braucht, um Defizite in der Kommunikation auszugleichen, wenn zum Beispiel Hilfskräfte oder Assistenten mit einem etwas in einem Laden reklamieren, dabei sind, wenn man wichtige Anschaffungen tätigt oder Verträge macht, oder die einen unterstützen, wenn man vielleicht aufgrund seiner kommunikativen Fähigkeiten sonst nicht weiter käme.

    Es war aber sehr schwer, Leute zu finden, die sich mit Autismus auskennen. Ich hatte jetzt einen Sozialpädagogen für Gespräche und Reflexionen und auch für Biografiearbeit, der aber bald geht, somit fängt die Suche von Neuem an. Auch bei Unterstützung im Alltag hätte ich gerne Leute, die sich mit Autismus auskennen, zum Beispiel dann, wenn autismusspezifische Verhaltensweisen an den Tag kommen, wie zum Beispiel Aufregung oder Panik, wenn Dinge nicht gelingen, oder wenn ich aus der Fassung gerate, oder wenn ich blöde Fragen stelle und dann von Verkäufern blöd angeredet werde, oder wenn ich mich alleine nicht durchsetzen kann. Dann bekomme ich meist wenig Hilfe, die Assistenten stehen entweder daneben und sagen nichts, wenn mich Bedienungen oder Verkäuferinnen mit Du anreden, und wenn ich irgendwo Ausbrüche von Verzweiflung oder Panik bekomme, weil Dinge nicht funktionieren, dann kommen nur so allgemeine Binsenweisheiten wie, reg Dich doch nicht auf, davon wird es auch nicht besser, mach langsam, Hektik bringt Dich auch nicht weiter usw. Was mir in solchen Situationen wirklich helfen würde, weiß ich nicht, weil ich diesbezüglich noch wenig entlastende und wohltuende Hilfe erfahren habe, die ich dann so als Wunsch oder Vorschlag bei den Assistenten artikulieren könnte.

    Die Assistenten oder Hilfskräfte, die ich vor meiner Diagnose hatte, haben sich nicht weiter in die neuen Befunde eingelesen, bei denen gilt meist noch die alte Diagnose, und das ich einen Autismus habe, ist nicht wirklich bei meinen Assistenten bekannt. Die meisten haben in Ihrer Ausbildung auch nur wenig von dem Thema gehört oder es lediglich einmal gestreift. Es wäre noch nicht einmal so wichtig, dass sich Leute tatsächlich mit der Diagnose Autismus auskennen, sondern dass sie einfach erspüren können, wie man tickt, und einem dann dem entsprechend Hilfeleistung und Unterstützung geben können.

    Hilfreich wären für mich zum Beispiel auch Interventionen, wenn es zum Beispiel bei Physiotherapeuten, im Krankenhaus, bei Ergotherapeuten oder bei Ärzten oder auch sonst wo Probleme gibt, und meine Fähigkeiten daher nicht ausreichen, die zwar verbal gut ausgebildet sind, wo aber oft nonverbale Signale fehlen, um die Diagnose und meine Situation zu erklären, da wäre es schon toll, wenn es Leute gäbe, die als Fachpersonal mal hilfreich über Autismus aufklären und mit den Beteiligten das Gespräch suchen könnten. Leider sehen sich aber dazu viele Hilfskräfte oder auch andere soziale Berufe weder imstande noch dazu berufen. Hier wird immer auf meine Selbstständigkeit und die Selbstbestimmung hingewiesen, so nach dem Motto, Du bist doch selbst erwachsen und kannst das doch selber machen. Aber gerade darin hat man ja eben diese Behinderung. Dennoch möchte ich das persönliche Budget nicht mehr missen, da ich ja viel Unterstützung im Alltag erhalte, ohne die ich nicht mehr alleine leben könnte.

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  3. Wir haben rs durch und es es super. Endlich keine Bevormundung durch sogen. Experten mehr!

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  4. Hallo,
    wir haben persönliches Budget für unseren Sohn beantragt. Es sollte zur Freizeitgestaltung eingesetzt werden. Ein Jahr lang wurden wir vom Sozialamt aufgefordert, immer wieder Unterlagen erneut beizubringen, der Wert unseres Hauses wurde geschätzt, etc……
    Diese behördliche Auseinandersetzung mit einer Person, welche einen 450,-€ Job beim Sozialamt besetzt (Sparmassnahmen in unseren Ämtern im Kreis), hat uns die Kraft geraubt. Wir haben aufgegeben, obwohl ich davon übrzeugt bin, dass es unserem Sohn zusteht, seine Freizeit selbstbestimmt zu gestalten. Neben anderen Behinderungen ist a-typischer Autist mit ADHS.

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  5. Vielen Dank für deinen sehr aufklärenden Artikel zum Thema persönliches Budget. Es ist gut zu hören, dass eine Persönliche Assistenz dadurch ermöglicht wird. Auch ist es schön zu hören, dass es euch mehr Lebensqualität schafft.

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